26. Juli 1987 - Wohnungsbrand Hufelandstr.9

Brandauswertung zum Brand am 26.07.1987 in Cottbus, Hufelandstraße 9


1. Einleitung
Am 26.07.1987 gegen 11.00 Uhr kam es im Hochhaus, Hufelandstraße 9 zu einem Wohnungsbrand. Ausgangspunkt des Brandes war die Wohnung des Bürgers Wilfried G.

2. Beschreibung des Brandobjekts
Beim Brandobjekt handelt es sich um ein 13 geschossiges Hochhaus. Der Brand entstand in der 11.Etage in der vorletzten Wohnung links. In dieser Etage befanden sich 10 Einraumwohnungen. Beiderseitig fünf durch einen Flur getrennt. Außerhalb des Flures war das Treppenhaus als Hauptzugang und am Stirnende ein Nebentreppenhaus.
Die Wohnung in der der Brand entstand hatte eine Größe von 25,66 m2. Der Mittelflur hatte eine Länge von 17,85 m und eine Breite von
1,97 m. Der Flur wurde zu den Treppenhäusern durch eine Schwingtür begrenzt.
Im Haupttreppenflur war die Feuerlöschtrockenleitung untergebracht.

3. Brandentstehung
Am Tage des Brandes wurde durch den Bürger G. im Wohn-Schlaf-Raum geraucht. Durch herunterfallende Glut auf brennbare Stoffe wurden diese entzündet und das Feuer, begünstigt durch das offene Fenster konnte sich das Feuer ungehindert auf die gesamte Wohnung ausbreiten.

4. Brandmeldung
Der Brand entstand gegen 11.00 Uhr. Bemerkt wurde er viel später durch Hausbewohner die sofort telefonisch über den ODH des VPKA die Feuerwehr alarmierten. Durch den ODH des VPKA wurde um 15.43 Uhr das Kommando F Cottbus alarmiert.
Zum Einsatz rückten das TLF 16, LF 16, GTLF 32, DL 30 und RTGW mit SBA aus.

5. Lage beim EIntreffen des Kdo. F und erste Maßnahmen
Beim Eintreffen ds Kdo. Feuerwehr brannte der Flur in voller Ausdehnung. Es war eine enorme Hitze und Rauchentwicklung zu verzeichnen. Im Treppenhaus waren die Rauchklappen gezogen und es herrschten dort erhebliche Strömungsverhältnisse.
Festgestellt wurde weiterhin, dass sich noch Personen in den Wohnungen aufhalten.
Durch den Einsatzleiter der die Lageerkundung vornahm wurden gleichzeitig durch 2 Trupps zwei SD 200 zum Einsatz gebracht. Eine Schlauchleitung wurde über das Treppenhaus in die 11. Etage verlegt. Eine zweite Leitung wurde von der Steigleitung durch den Flur der 10. Etage über das Nebentreppenhaus zur 11. Etage vorgenommen. Zwei Trupps erhielten dan Auftrag die Kontrolle in der 12. Etage und die Evakuierung der Personen vorzunehmen.
Beim Eindringen in den Flur herrschte eine sehr hohe Temperatur, sodass ein Ablöschen mit der SD 200 wenig Wirkung zeigte. Daraufhin wurde mit Vollstrahl gearbeitet und rechts und links die brennenden Türen abgelöscht. Der Fußboden war durch die starke Hitze beulig aufgeblasen, sodass ein Vordringen im ersten Moment nicht möglich war.

Hufelandstraße
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Mit dem Vollstrahl wurde erreicht, dass eine geringe Abkühlung erfolgte und es dadurch möglich wurde in den Flur einzudringen und bis zum Brandherd vorzustoßen. Die Wohnung selbst wurde mit einer SD 200 schnell abgelöscht. Bei der Brandbekämpfung befand sich der Bürger G. im Haupttreppenhaus der 11. Etage. Festgestelt wurde, dass er erhebliche Verbrennungen am Kopf und an der Oberbekleidung hatte. Der Gesundheitszustand zeigte bedenkliche Symptome. Daraufhin wurde sofort die SMH verständigt, die den Bürger in das Bezirkskrankenhaus transportierten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der Diensthabende der GWC verständigt, da festgestellt wurde, dass die Energie, Wasser und Gasleitungen noch voll funktionstüchtig waren. Beim Eintreffen des A-Dienstes wurde die Befehlstelle in der Umformstation der GWC gebildet und das Brandobjekt in 2 Abschnitte aufgeteilt.
1. Abschnitt: Wasserversorgung
2. Abschnitt: Brandbekämpfung
Zwischen beiden Abschnitten bestand eine stabile Funkverbindung mittels Handsprechfunkgeräten UFT 727. Weitere Offiziere der F wurden angefordert sowie die Abt. K des VPKA.
Die zwei Trupps welche zur Kontrolle in der 12. Etage eingesetzt waren, berichteten, dass für die Bürger in den Wohnungen keine unmittelbare Gefahr besteht. Eine Evakuierung in dieser Phase war nicht notwendig. Den Mietern wurde gesagt, dass sie ihre Wohnungstüren bis auf weitere Maßnahmen nicht zu öffnen haben. Eine Evakuierung wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht möglich gewesen, da die Hitze bzw. die Rauchentwicklung noch zu stark war. Die Wohnungen selbst waren rauchfrei.
Mit dem Vordringen beider Trupps beiderseitig zum Brandobjekt wurden die einzelnen Wohnungen auf Menschen kontrolliert. Auch hier wurde festgestellt, dass trotz des Anbrennens bzw. Verbrennens der Flurtüren, keine unmittelbare Gefahr für einen Bürger bestand, der in einer der gegenüberliegenden Wohnung wohnte.
Alle Wohnungen wurden geöffnet und festgestellt, dass sich keine Bürger in diesen befanden. Beim Vordringen in die 11. Etage gab es eine Verpuffung mit einer starken Druckwelle. Dadurch erlitten der Gen. Kubein und Wesel Brandverletzungen am Hals und Nackenteil. Beide Genossen wurden durch die SMH ärztlich versorgt.
Mit dem Eintreffen weiterer Offiziere der Abt. F. (Hptm. Ulbrich, Specht) wurde mit der Brandursachenermittlung begonnen. Gleichzeitig wurden durch den Diensthabenden der GWC sämtliche Versorgungsleitungen abgeschalten. Da die Kräfte des Kdo. F stark erschöpft waren, wurden um 16.40 Uhr die FF Sachsendorf und Madlow alarmiert zur Unterstützung bei Restarbeiten an der Einsatzstelle.
Mit dem Eintreffen der FFw wurden die ersten Kräfte des Kdo. F herausgelöst. Um 20.20 Uhr verließen die restlichen Kräfte des Kdo. F und FFw die Einsatzstelle. Die Brandstelle wurde schriftlich der GWC mit der Maßnahme der ständigen Kontrolle übergeben. Die Schutzpolizei übernahm die Sicherung der Wohnungen.
Quelle: Chronik der Feuerwehr Cottbus © 2010
letzte Aktualisierung 06.03.2010 ::: Impressum ::: Home ::: Sitemap